Die einfachste Behandlungsmöglichkeit ist das Legen einer Amalgamfüllung. Dieses Material ist wissenschaftlich anerkannt, enthält Silber, Quecksilber und andere Metalle, dadurch wirkt ihre Oberfläche silbrig-grau.
Alternativ kann Ihr Zahnarzt*in den Defekt jedoch auch mit einer zahnfarbenen Kompositrestauration versorgen (Bestandteile: Glaskeramik und Kunststoff). Durch verbesserte Materialeigenschaften wird heutzutage eine vergleichbare Haltbarkeit wie bei Amalgamfüllungen erreicht. Zudem kann der Zahn im Gegensatz zu einer Amalgamfüllung durch klebende Befestigung stabilisiert werden. Allerdings müssen aufwändige Verfahren angewendet werden, um diese Ziele zu erreichen. Als weitere Alternativen können individuell im Labor gefertigte Einlagefüllungen (Keramik- oder Gold- Inlays) Anwendung finden. Ihr Einsatzspektrum liegt insbesondere bei großvolumigen Zahnhartsubstanzdefekten, bei denen Kompositrestaurationen an ihre Grenzen stoßen.
Es sind insbesondere zwei Eigenschaften von Kompositen, die eine Verarbeitung des Materials aufwendiger machen.
Zum Einen wird der Halt der Restauration im Zahn durch „Verklebung“ erzeugt. Die Verklebung wird durch modernste Verfahren in mehreren Schritten mit verschiedenen Haftvermittlern erreicht. Beim Einbringen sind die Materialien jedoch sehr empfindlich gegenüber Feuchtigkeit. Deshalb müssen besondere Trocknungs- und Isolierungsverfahren angewendet werden.
Zum Anderen darf das Kompositmaterial nicht auf einmal eingebracht werden, sondern muss in Schichten aufgetragen werden. Hierbei kann mit verschiedenfarbigen Komposites das natürliche Erscheinungsbild des Zahnes wiederhergestellt werden. Jede Schicht wird einzeln ausgehärtet. Insgesamt sind deutlich zeitintensivere Arbeitsschritte als bei der Amalgamfüllung notwendig.
Die Kompositrestauration ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte als medizinisch notwendige Leistung enthalten und wird von der privaten Krankenkasse übernommen. Im Gegensatz dazu erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bei Kompositfüllungen wie auch bei Inlays jeweils nur den Betrag einer einfachen Amalgamfüllung. Die darüber hinausgehenden Kosten sind von gesetzlich Versicherten in der Regel selbst zu tragen. Zusatzversicherungen tragen die Mehrkosten ganz oder teilweise, je nach Vertragsbedingungen. Ihr/e Zahnarzt*in klärt Sie gerne über die zu erwartenden Kosten auf.
Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf eine weiße Füllung. Diese umfasst aber nicht die oben beschriebene aufwendige Verklebung und die Verwendung von modernen Materialien, die eben nicht nur weiß, sondern möglichst farblich zu Ihren eigenen Zähnen passen.
Eine Füllung ist nur dann indiziert, wenn entweder Karies besteht oder eine bereits vorhandene Restauration defekt ist. Es wird stets versucht, minimalinvasiv zu arbeiten und gesunde Zahnhartsubstanz zu erhalten. Trotzdem werden spätestens durch die notwendige Konditionierung der Oberfläche Poren geöffnet. Das kann
vereinzelt zu einer vorübergehenden Überempfindlichkeit des Zahnes führen, die jedoch in der Regel nach mehreren Wochen deutlich zurückgehen wird.
Die Kompositrestauration ist heutzutage ein universelles Füllungsmaterial mit einem sehr großen Behandlungsspektrum und aus der modernen Zahnheilkunde nicht mehr wegzudenken. Es können bei entsprechendem Aufwand sehr haltbare und natürlich wirkende, „unsichtbare“ Füllungen realisiert werden.